Hier ein Auszug aus dem „Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft
Mühlacker/Ötisheim – Begründung Vorentwurf“ (Stand: November 2006)
Ausbau und Verlegung der Fuchsensteige entsprechend der Vorgabe der STEP (Stadtentwicklungsplanung) erfolgt nicht.
Im Rahmen des geplanten „Stadteilringes“ der Stadtentwicklungsplanung sollte die Fuchsensteige in Verlängerung der Osttangente ausgebaut und verlegt werden. Die Überprüfung des Planungsansatzes aus verkehrskonzeptioneller Sicht zeigt deutlich, dass durch diese Planung nicht die gewünschte Entlastung der innerstädtischen Verkehrsströme erfolgten kann. Aus diesem Grund wird von einer Verlegung abgesehen. Die Fuchsensteige wird in ihrer Funktion als örtliche Verbindungsstraße erhalten. Ein Ausbau im Sinne einer Ertüchtigung ist in diesem Zusammenhang vorgesehen.